Zitate
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"Professionelles Rettungsfachpersonal, das komplexe Aufgaben im Rettungswesen kompetent erledigen kann, steht der Ausweitung ärztlichen Personals entgegen."
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vergl. Am Puls 1998, RUNGALDIER, S. 3, Rettungsdienst, FERTIG 6/1995) |
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"Der Begriff Notkompetenz war und ist untauglich. Er hat mehr zur Verwirrung als zur Klarheit beigetragen.“
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Prof. Karsten Fehn, Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden |
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"Es gibt keinen gesetzlichen Arztvorbehalt bei der Durchführung medizinischer Maßnahmen am Notfallpatienten, weil ein Rettungsassistent nicht die Heilkunde ausübt. Maßgeblich für medizinisches Handeln ist ausschließlich das Einverständnis, oder das mutmaßliche Einverständnis des Patienten.“
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Prof. Karsten Fehn, Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden |
| "Das Untersagen von Rettungsmaßnahmen durch Arbeitgeber oder Ärztliche Leiter kommt einer Aufforderung zur unterlassenen Hilfeleistung gleich." |
Prof. Karsten Fehn, Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden
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"Der Rettungsassistent hat eine Garantenpflicht gegenüber seinen Patienten. Eine Verletzung der Garantenpflicht, d.h. ein Unterlassen zumutbarer Rettungshandlungen kann zu einer Strafbarkeit wegen Unterlassens führen.“ (StGB § 13)
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Prof. Karsten Fehn, Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden |
| "Die in Göppingen ausgewerteten Notfalleinsätze, die ohne Notarzt durchgeführt wurden, zeigen deutlich, dass Rettungsassistenten ihre Arbeit kompetent durchführen" |
Dr. med. Martin Meselkern, Klinikum Göppingen, Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden |
| "Bei gezielter Schulung und Überprüfung der Rettungsassistenten erzielt man sehr gute Ergebnisse. Bis heute ist noch kein Patient durch invasive Maßnahmen und Medikamentengabe durch Rettungsassistenten zu Schaden gekommen. |
Ulrich Atzbach, Ergebnisse, „Kompetenzprojekt Odenwald,“ Jahrestagung der südwestdeutschen Notärzte, AGSWN, am 16. u. 17.03. 2007 in Baden-Baden
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„Um die Effektivität des notärztlichen Elements im Rettungsdienst deutscher Prägung gegenüber Paramedic-Systemen zu prüfen und um über entscheidungsrelevante Kenntnisse zur Bestimmung der weiteren Entwicklung der deutschen Rettungsdienste (Ausbau des ärztlichen Elements: Einführung eines ärztlichen Leiters im Rettungsdienst bzw. Ausbau der Notarztbeteiligung bei Notfällen oder Ausbau des Paramedic-Elements durch erweiterte Kompetenzen) zu verfügen, ist es notwendig, beide Systeme anhand von empirischen Daten im internationalen Vergleich (z.B. Notarzt: Deutschland und Frankreich; Paramedic: USA und Großbritannien) zu untersuchen. Insbesondere vor dem Hintergrund der weitreichenden Konsequenzen (Verlängerung oder Verkürzung der Eintreffzeiten, Kostensteigerung oder Kostensenkung) sollte erst nach einer entsprechenden empirischen Untersuchung die weitere Entwicklungsrichtung der deutschen Rettungsdienste bestimmt werden.“
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Forderung des Länderausschuss Rettungswesen (der sich aus den für den Rettungsdienst zuständigen Ministerien der Bundesländer zusammensetzt, Anm. d. Verf.) als Ergebnis seiner Sitzung vom 21.03 1996 |
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„Im vertragsärztlichen Bereich ist die Versorgungssituation vor allem von Überversorgung geprägt.“
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Joachim Klose/Dr. Thomas Uhlmann, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) 01/2003 |
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"Dort, wo die Versorgung von Notfallpatienten regelmäßig auf der Notkompetenz fußt, muss von einer grundsätzlichen Fehlorganisation im Rettungsdienst, also von Organisationsverschulden ausgegangen werden“.
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Prof. Dr. Sefrin, Würzburg, Der Notarzt 11, 1995 |
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"Rettungsassistenten, die in der Vergangenheit ihr Wissen und Können in der Versorgung von Notfallpatienten eingesetzt haben und dabei 'ärztlich' tätig geworden sind, haben sich der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation schuldig und somit strafbar gemacht. Ob die Maßnahmen 'lege artis' durchgeführt wurden und Erfolg hatten, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle."
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Dr. Knuth, Bundesärztekammer, Diskussionsveranstaltung mit Rettungsassistenten 1996 in Andernach |
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"Das Berufsbild des Rettungsassistenten sollte keinen neuen medizinischen Beruf schaffen, sondern lediglich das Rettungsdienstpersonal aus dem Hilfsarbeiterstatus herausholen. Ein Rettungsassistent ist ein Taxifahrer mit Berufsausbildung."
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Dr. Knuth, Bundesärztekammer, Diskussionsveranstaltung mit Rettungsassistenten 1996 in Andernach |
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"In Zukunft wird jeder Verstoß gegen den Arztvorbehalt des Heilpraktikergesetzes rigoros zur Anzeige gebracht werden."
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Dr. Otto, DRK-Landesarzt Rhld.-Pf. in einem Gespräch mit Betriebsräten 1996 |
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Er stellt verwundert fest, dass "nur in Deutschen Krankenhäusern Ärzte Blut abnehmen und den MTA’s die Arbeit weg."
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Allgemeinmediziner Harald Kamps im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, 104, Ausgabe 3 vom 19.01. 2007 |
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"Rettungsassistenten sollten bei einem Krampfanfall eines Erwachsenen keine Benzodiazepine verabreichen und abwarten, bis der Notarzt kommt. Ein paar Minuten können die Leute ruhig krampfen."
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Ein Notarzt bei einer Fortbildungsveranstaltung unter der Überschrift "Gemeinsam zum Wohle des Patienten" 2006 in Mayen |