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 Weihnachtsgeldklage gewonnen!

 

In seiner Entscheidung vom 27.08.2008 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, daß die Regelungen zum Urlaubsgeld und zur Zuwendung (Weihnachtsgeld) im DRK-Tarifvertrag seinerzeit weiterhin Geltung hatten (mittlerweile gibt es einen Reformtarifvertrag).

Das DRK hatte behauptet, dies sei nicht so und deswegen gebe es für bestimmte Arbeitnehmergruppen keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und Zuwendung für die Jahre 2005 und 2006. Den Betroffenen wurde das Geld kurzerhand einfach nicht ausgezahlt!

 

Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig die Mitgliedschaft in verdi ist! Das Verfahren zog sich sehr lange hin und die gewerkschaftliche Unterstützung gewährleistet die Durchsetzung unserer Ansprüche.

 

Die komplette Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gibt's hier.