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Das Rettungsassistentengesetz geht dem Heilpraktikergesetz vor

 

Die Urteilsbegründung im Falle der unwirksamen Kündigung eines Rettungsassistenten, der Medikamente verabreicht hatte, liegt vor. Das Urteil ist rechtskräftig.

                                                    

Die Urteilsbegründung kann man hier downloaden.     §

Die Landesfachkommission Rettungsdienst nimmt Stellung zum Urteil.  §