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Organisations- und Kostenstrukturen im Rettungsdienst und Krankentransport in der Bundesrepublik Deutschland
Inhaltsverzeichnis: 1. Definitionen und länderspezifische Regelungen 2. Vergleichbarkeit der Bedingungen 3. Kostenrelevante Faktoren im Rettungsdienst Landeseinheitliche Tarife und Finanzausgleich Anlage: Kostenberechnung im Detail.
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Definitionen und länderspezifische Regelungen
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr, in der Hoheit der Bundesländer. Er hat die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Notfalltransportes sicherzustellen. Auf Grund der Länderhoheit sind die Organisationsstrukturen im Bundesgebiet 16 mal unterschiedlich. Wegen der Vielfalt der Regelungen werden in der folgenden Untersuchung nur die alten Bundesländer berücksichtigt.
In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen wird der Rettungsdienst, wo vorhanden durch die Berufsfeuerwehren, z. T. aber auch durch direkt bei den Kommunen angestellte Mitarbeiter durchgeführt. Eine Beteiligung der Hilfsorganisationen DRK, JUH, MHD und ASB in unterschiedlichem Ausmaß kommt jedoch auch vor. Die Tarife werden in der Regel durch die Landkreise und Kreisfreien Städte auf dem Satzungswege festgesetzt.
In Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wird der Rettungsdienst, in der Regel über öffentlich-rechtliche Verträge, an die Hilfsorganisationen übertragen. In Hessen wird die Leistung in einigen Landkreisen sogar ausgeschrieben. In Baden-Württemberg und Hessen werden die Tarife auf der Ebene der Landkreise mit den Kostenträgern ausgehandelt. Lediglich in Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland werden zwischen Hilfsorganisationen und den Kostenträgern landesweit einheitliche Tarife ausgehandelt. |
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In einigen Bundesländern wird der Rettungsdienst und der Krankentransport als „Organisatorische Einheit“ definiert und die Zulassung von Unternehmen in diesem Bereich, wie durchgängig für den Bereich Rettungsdienst vorgeschrieben, von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht. Dies schränkt nach Meinung des privaten Transportgewerbes das Grundrecht der freien Berufsausübung und der Niederlassungsfreiheit ein. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass das Rettungsdienstgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, das durch Bedarfsprüfung und Genehmigung den Zugang zum Krankentransport strikt regelt, nicht gegen europäisches Recht verstößt. Es ist somit also legitim, dass ein Staat die Synergieeffekte, die die „Organisatorische Einheit“ von Rettungsdienst und Krankentransport bietet, nutzt, um die öffentliche Aufgabe Rettungsdienst besser finanzieren zu können und die Kosten so im Rahmen zu halten. In Hamburg und Berlin ist der Krankentransport dem freien Markt überlassen und völlig ungeregelt. In Nordrhein-Westfalen wird der Krankentransport den Hilfsorganisationen und privaten Anbietern überlassen, die diesen z. T. über eigene Einsatzzentralen organisieren. Die Bedingungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Hessen findet sich eine erhebliche Grauzone zwischen qualifiziertem und unqualifiziertem Krankentransport mit dem Phänomen, dass der unqualifizierte Transport teilweise teurer ist, als der qualifizierte. |
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Vergleichbarkeit der Bedingungen
Aus der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Regelungen ergibt sich, dass es kaum möglich ist, die Strukturen der einzelnen Bundesländer miteinander zu vergleichen. An dem Versuch, die Gesamtkosten für Rettungsdienst und Krankentransport zu ermittelt, sind renommierte Institute (Basys Gutachten) in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert. Dennoch soll der Vergleich auf der Basis der tatsächlichen Gebühren im Folgenden versucht werden.
Kostenrelevante Faktoren im Rettungsdienst
Die Tatsache, dass eine gewisse, von örtlichen Bedingungen abhängige Anzahl von Rettungsfahrzeugen, rund um die Uhr mit Personal, einsatzbereit vorgehalten werden muss, verursacht nahezu 100 % der Kosten. Wie hoch diese Fahrzeuge ausgelastet sind, schlägt sich lediglich auf der Einnahmeseite nieder, ist jedoch für die Kosten fast ohne Bedeutung. Der wesentliche Parameter für die Anzahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge und deren Standorte (Rettungswache) ist die gesetzliche „Hilfsfrist“. Dies ist der, in den Rettungsdienstgesetzen der Länder definierte Zeitrahmen, in dem „jeder, an einer Straße gelegene Ort“ von einem Rettungsfahrzeug erreicht werden muss. Sie beträgt in der Regel 15 Minuten, in einigen Ländern auch 10 Minuten. Die Vorschrift, dass jeder an einer Straße gelegene Ort in 15 Minuten erreicht werden muss, bedeutet zwangsläufig, dass es in Flächenstaaten wie Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Rettungswachen geben muss, die sehr niedrig frequentiert sind und deshalb bei gleichen oder sogar höheren Kosten, wie in einer Großstadt nur sehr geringe Einnahmen erzielen können. In städtischen Ballungsräumen ist jedoch der Standort einer Rettungswache für die Einhaltung der Hilfsfrist nahezu unbedeutend, weil zum Beispiel in Köln auf einer Fläche von weniger als 500 qkm. die 15 Minuten-Frist von fast jedem beliebigen Ort aus eingehalten werden kann. Hier kann sich also die Rettungsmittelvorhaltung rein nach dem zu erwartenden Einsatzaufkommen richten. Die Folge ist, dass bezogen auf die Einwohnerzahl, weniger Fahrzeuge vorgehalten werden müssen, die aber eine relativ hohe Auslastung, also Einnahmen haben. Es können also in Städten bei geringeren Kosten höhere Einnahmen erzielt werden. Im Rettungsdienstbereich Mayen-Koblenz ist die nächtliche Vorhaltung von Rettungsfahrzeugen, gemessen an der Bevölkerungszahl um 58 % höher, als in Köln. Daher müssten die Preise für die Notfallrettung in Ballungsgebieten eigentlich deutlich niedriger sein, als in den Flächenstaaten. Die folgende Untersuchung zeigt jedoch, dass dies bei Weitem nicht so ist.
Beim Krankentransport sind weder Hilfsfristen einzuhalten, noch ist eine Vorhaltung rund um die Uhr notwendig. Die Anzahl der Krankentransportwagen richtet sich nach dem Bedarf. Sie kann also kaufmännisch kalkuliert werden. Dort wo Rettungsdienst und Krankentransport eine organisatorische Einheit sind, ergeben sich erhebliche Synergieeffekte mit positiven Auswirkungen auf das Gesamtsystem.
Auch das ist nichts anderes, als das Privatisieren der Gewinne in Ballungsgebieten und die Verstaatlichung der Verluste in der Fläche. |
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Landeseinheitliche Tarife und Finanzausgleich Landeseinheitliche Tarife und einheitliche Strukturen bieten den Vorteil der Kostentransparenz für ein ganzes Bundesland. Wird darüber hinaus noch ein Finanzausgleich zwischen gut und schwach strukturierten Gebieten eines Bundeslandes durchgeführt, so wird damit ein weiterer Synergieeffekt genutzt, der die Gesamtkosten senkt. Dies geschieht aber nach Kenntnis des Autors derzeit nur im Bundesland Rheinland-Pfalz durch den Landesverband des DRK, der dort über 90 % der rettungsdienstlichen Leistungen erbringt. Die folgende Untersuchung wird zeigen, dass die drei Bundesländer mit landeseinheitlichen Strukturen und Tarifen am unteren Ende der bundesweiten Preisskala stehen. Es gibt zwar einzelne Kommunen, die noch günstiger sind, dies sind aber eben Einzelfälle, die durch die deutlich höheren Preise in direkter Nachbarschaft mehr als kompensiert werden.
Eine völlige Vergleichbarkeit kann jedoch auch so nicht hergestellt werden, weil die spezifischen örtlichen Bedingungen nicht berücksichtigt werden können.
Bei der Kopfpauschale konnten für die Großstädten Essen, Bonn, Kassel und Kiel bessere Ergebnisse erzielt werden, als für Rheinland-Pfalz. Lediglich ein einziger Landkreis (Gummersbach) konnte leicht unter dem rheinland-pfälzischen Niveau bleiben. Dies wird aber relativiert, weil andere Landkreise in Nordrhein-Westfalen um bis zu 53 % teurer waren. 53 % Mehrkosten wären für Rheinland-Pfalz fast 46.000.000 € pro Jahr. Die einzige, der untersuchten Großstädte, die durchgängig deutlich niedrigere Preise anbietet und so den Kostenvorteil einer Großstadt adäquat weitergibt, ist Stuttgart. Aber auch dieser positive Effekt wird durch Kosten, bis zu 28 % über rheinland-pfälzischem Niveau, in anderen Landesteilen wieder neutralisiert. Die Trennung von Krankentransport und Rettungsdienst und die Schaffung eines freien Marktes für den Krankentransport, bietet offensichtlich keinerlei Vorteile für das Gesamtsystem. Dort, wo dieses sog. Trennmodell verwirklicht ist, ist der Krankentransport gleich teuer oder teurer, als in Rheinland-Pfalz.
Die in Hessen teilweise praktizierte Mehrzweckfahrzeugstrategie führt zu Preissteigerungen im Krankentransport von bis zu 300 % und zu Steigerungen der Gesamtkosten von bis zu 72 %. Die hessischen Krankenkassen scheinen Preisunterschiede von 77 % klaglos zu akzeptieren. In den drei Bundesländern mit landesweit einheitlichen Tarifen, liegen die Kosten sehr nahe beieinander und auf niedrigem Niveau, wobei Rheinland-Pfalz die niedrigsten Preise hat. Die Kosten für Bayern sind tatsächlich höher, als hier dargestellt, weil die Kosten für den Notarztdienst nicht ermittelt und somit nicht dargestellt werden konnten.
Städte wie Hamburg oder Berlin scheinen sich den Luxus leisten zu können, auf kostendeckende Tarife für die Notfallrettung ganz zu verzichten und diesen Bereich ihrer Feuerwehren zum größten Teil über Steuermittel zu finanzieren. Hier wäre es interessant zu erfahren, ob denn die Krankenkassen in diesen Städten insgesamt weniger Geld für Rettungsdienst und Krankentransport ausgeben müssen. Dies ist jedoch leider nicht in Erfahrung zu bringen, weil durch die Vielfalt und Unüberschaubarkeit der Regelungen kein Gesamtüberblick möglich ist. Die Summe der Kosten ist schlichtweg unbekannt. Vergleichsberechnung: Kosten von Rettungsdienst und Krankentransport in den alten Bundesländern
Anlage: Berechnungsdaten für Rheinland-Pfalz: Rettungsdienst und Krankentransport als „Organisatorische Einheit“ über öffentlich-rechtliche Verträge an Hilfsorganisationen delegiert. Anteil DRK: 91,35 %. Transportgebühren, landeseinheitlich durch jährliche Verhandlungen mit den Kostenträgern nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. DRK führt landesweit einen internen Finanzausgleich durch. NEF: 84,28 € + 0,69 € pro km. WE/FT/Nacht: 99,62 € NAW: 374,68 € + 2,53 € pro km. WE/FT/Nacht: 636,47 € RTW: 298,82 € + 2,53 € pro km. WE/FT/Nacht: 560,47 € KTW: 26,43 € + 1,31 € pro km. WE/FT/Nacht: 60,91 €
Einnahmen: Rettungsdienst/Krankentransport im Landkreis Mayen-Koblenz im Jahre 2002 (Einnahmen sind insgesamt kostendeckend) Einwohnerzahl: 220.000
Einsätze: Tag WE/FT/N Durchschn. km/Einsatz NAW: 1680 866 32,34 RTW: 1440 742 35,13 NEF: 1878 967 27,37 KTW: 12651 2232 29,52
Einnahmen: Tag WE/FT/N km zusammen NAW: 439.807,20 € 551.183,02 € 208.314,22 € 1.199.304,40 € RTW: 430.300,80 € 415.868,74 € 193.933,75 € 1.040.103,20 € NEF: 158.277,84 € 96.332,54 € 53.728,68 € 308.339,06 € KTW: 334.365,93 € 135.951,12 € 575.543,46 € 1.045.860,50 € Zusammen: inklusive Arztkosten 3.593.607,10 € ohne Arztkosten 3.360.590,20 €
Pro Kopf der Bevölkerung/pro Jahr: inklusive Arztkosten: 16,33 € ohne Arztkosten: 15,27 €
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| Quelle: Eigene Untersuchung aus dem Jahre 2002, siehe auch unter Statistiken |