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 Kündigung eines Rettungsassistenten wegen Verabreichung von Medikamenten unwirksam

 

Am 07.11.2008 hat das Arbeitsgericht entschieden, dass sowohl die fristlose wie auch die firstgerechte Kündigung des Rettungsassistenten, der im Einsatz Medikamente verabreicht hatte, unwirksam ist.


Der Kollege ist weiter zu beschäftigen.


Eine Urteilsbegründigung liegt noch nicht vor.

 

Dieses Urteil hat wegweisenden Charakter in der Diskussion über die Kompetenzen von Rettungsassistenten.

                         

Infos zum Vorgang: Ausspruch der Kündigung

                                  Güteverhandlung

 

Allgemeine Infos zur so genannten Notkompetenz