Ausrückzeiten im Rettungsdienst
Mit Schreiben vom 27.04. 2007 hat das Ministerium des Innern und für Sport folgendes angeordnet:
Ab sofort bitte ich in allen Rettungsdienstbereichen sicherzustellen, dass in der Notfallrettung folgende Ausrückzeiten eingehalten und nicht überschritten werden:
am Tage weniger als 1 Minute
und in der Nacht weniger als 2 Minuten
Bei zeitgebundenen Krankentransporten darf eine Ausrückzeit von 5 Minuten nicht überschritten werden.
Die Leitstellen haben die Einhaltung dieser Ausrückzeiten zu überwachen.
Überschreitungen hat die Leitstelle mit allen erforderlichen Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Besatzungen von Rettungsmitteln, die diese Ausrückzeit überschreiten, müssen dies in jedem Einzelfall schriftlich begründen.
Die schriftliche Begründung ist dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst bzw. der zuständigen Behörde – ebenfalls unverzüglich – vorzulegen.
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen. Auch wir halten es für selbstverständlich, dass die Übernahme von Einsätzen nicht schuldhaft und vermeidbar verzögert werden darf.
Dass dies in Rheinland-Pfalz ein Problem ist, war uns allerdings bis jetzt nicht bekannt.
Woher das Ministerium des Innern diese Erkenntnis hat, wissen wir auch nicht. Fest steht jedenfalls, dass die entsprechenden Daten bis heute noch nie erfasst und ausgewertet wurden. Aber schon alleine durch die Tatsache, dass das zuständige Ministerium es für notwendig hält, eine solche Anordnung zu treffen, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die schuldhafte Verzögerung der Einsatzübernahme durch das Personal im Rettungsdienst an der Tagesordnung ist und ein so gravierendes Problem darstellt, dass die oberste Behörde hierauf
in aller Schärfe reagieren muss.
Das haben wir weder verdient, noch müssen wir uns das gefallen lassen.
Die Anordnung des Ministeriums, jede Überschreitung der 5 Minuten-Frist im Krankentransport mit einer Stellungnahme der Fahrzeugbesatzung unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden bedeutet, dass an jedem Werktag in Rheinland-Pfalz deutlich mehr als 1000 Fälle dokumentiert übermittelt und ausgewertet werden müssen.
Diese hohe Zahl der Fristüberschreitung hat folgenden Grund:
Die Krankentransportfahrzeuge sind so hoch ausgelastet, dass sie zwischen den Einsätzen ihre Rettungswache in der Regel nicht mehr anfahren können. Sobald ein Fahrzeug sein Zielkrankenhaus erreicht hat und sich im Status 8 befindet, wird durch die Leitstelle der nächste Einsatz für dieses Fahrzeug disponiert. Das kann man nicht anders machen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Ausrückzeit. Die Fahrzeugbesatzung muss aber noch ihren Patienten übergeben. Dies dauert immer! länger als 5 Minuten.
Das seit Jahren ständig steigende Einsatzaufkommen wird mit fast unveränderter Fahrzeugvorhaltung immer noch so gut bewältigt, dass die Patienten zufrieden sind.
Wären sie das nicht, würde man das an zunehmenden Beschwerden erkennen können. Aber Beschwerden von Patienten oder Angehörigen gibt es kaum.
Die Mitarbeiter des mobilen Rettungsdienstes, insbesondere im Krankentransport, sind so ausgelastet, dass sie froh sein können, wenn sie in der Mittagszeit die Möglichkeit haben, eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. Sie arbeiten 48 Stunden in der Woche, zum Teil für einen Hungerlohn von 6,50 € brutto pro Stunde.
Mit welchem Recht also werden die Menschen, die das alles bewältigen von ihrer obersten Aufsichtsbehörde öffentlich an den Pranger gestellt ?
Vom Arbeitgeber der meisten Rettungsdienstmitarbeiter im Lande, das ist das Deutsche Rote Kreuz, hätten wir uns gewünscht, dass er sich in dieser Frage erkennbar vor seine Arbeitnehmer stellt. Aber das ist, wie wir das leider gewohnt sind, nicht geschehen.
Dieses und andere Beispiele sagen viel aus über die Position der Rettungsassistenten, über ihre Stellung im System und über die Wertschätzung, die diesem Berufsstand entgegen gebracht wird.
Wie sieht die Realität dieses Berufsstandes aus ?
Junge Menschen, die den Beruf erlernen wollen, müssen zunächst einmal ca. 2 500,00 € Schulgeld aufbringen. Während des ersten Ausbildungsjahres erhalten sie keinerlei Lohn und sind darauf angewiesen, dass andere für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Wenn sie dann Glück haben, finden sie für das zweite Ausbildungsjahr einen Praktikumsplatz und erhalten dann eine Praktikantenvergütung, von der man dann wenigstens leben kann.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung erhalten die Glücklichen unter ihnen dann tatsächlich einen Arbeitsplatz. Es gibt aber kaum einen Berufsanfänger, der eine Beschäftigung zu den tariflichen Bedingungen findet, die zumindest beim Deutschen Roten Kreuz landesweit gelten.
Wenn es gut geht, erhält der Berufsanfänger einen Zeitarbeitsvertrag. Er wird allerdings in der Regel nur wie ein Rettungssanitäter (Ausbildungsdauer 3 Monate) bezahlt, aber trotzdem wie ein Rettungsassistent eingesetzt.
Wenn es nicht so gut geht, muss er einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem lediglich geregelt wird, dass er für jede Arbeitsstunde einen Lohn von 6,50 € brutto erhält.
(Keine geregelte Arbeitszeit, kein geregelter Urlaubsanspruch, kein festgelegter Arbeitsplatz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fraglich etc.)
Nach Abzug der Fahrtkosten bei ständig wechselnden Arbeitsstellen bleiben einem solchen Mitarbeiter für 200 Arbeitsstunden im Monat ca. 600,00 € netto.
Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle sondern um eine gängige Praxis.
Wenn es richtig schlecht geht, ist der motivierte junge Mensch erst einmal arbeitslos, kann aber durch ehrenamtliche Tätigkeit, das wird immer gerne gesehen, trotzdem ein bisschen Berufserfahrung sammeln.
Dies ist die Situation der Berufsanfänger, die diese in den ersten fünf Jahren ihrer Karriere zu akzeptieren haben.
Die Folge ist, dass der größte Teil der jungen Mitarbeiter nach kurzer Zeit dem Beruf den Rücken kehrt. Und es sind immer die besten, die gehen.
Die Verweildauer junger Menschen im Rettungsdienst ist kurz und die Personalfluktuation ist so hoch, dass ein fest angestellter Rettungsdienstmitarbeiter fast jeden Tag beim Betreten seiner Rettungswache neue Leute kennen lernt.
Die Situation der Berufsanfänger ist aber nicht der einzige Grund für die steigende Abwanderung junger qualifizierter Menschen aus dem Beruf.
Dieser Beruf bietet, auch bei einem gesicherten und tarifkonformen Arbeitsverhältnis keinerlei Perspektive. Es gibt so gut wie keine Aufstiegsmöglichkeiten.
Der Rettungsdienst verfügt über keine Führungsstruktur.
Geregelte Leitungsfunktionen im Einsatz, wie sie in anderen Bereichen der Gefahrenabwehr, wie Polizei und Feuerwehr selbstverständlich sind, fehlen im Rettungsdienst völlig.
Ob eine Rettungsdienst betreibende Organisation interne Leitungsfunktionen wie z.B. Rettungswachenleiter oder Rettungsdienstleiter einrichtet und besetzt, bleibt dieser überlassen. Es gibt keine durchgängige Organisationsstruktur im Rettungsdienst.
Alle Positionen mit Entscheidungskompetenz sind mit Kaufleuten, Juristen und neuerdings auch Ärzten besetzt.
Ein Rettungsassistent, der eine Leitungsposition im Einsatz ausfüllen will, kann dies nur ehrenamtlich tun. Er muss Organisatorischer Leiter werden. Diese Funktion ist im Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) angesiedelt und wird zu nahezu 100 % durch Rettungsassistenten in deren Freizeit ausgefüllt.
Der eigentliche Grund für die meisten Mitarbeiter/innen im Rettungsdienst, diesen Beruf zu ergreifen, ist die Arbeit am Patienten selbst. Das ist auch der Grund für die, erstaunlicherweise, immer noch hohe Motivation der überwiegenden Zahl der Kolleginnen und Kollegen und für die Befriedigung, die diese Arbeit eigentlich mit sich bringt.
Aber ausgerechnet in diesem wesentlichen Bereich, nämlich der Patientenversorgung, ist die Rechtsunsicherheit am Größten.
Seit der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur „Notkompetenz von Rettungsassistenten und der Delegation ärztlicher Tätigkeiten“ im Jahre 1994 wird den Rettungsassistenten offen mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn sie das tun, was ihre wichtigste Aufgabe ist, nämlich Patienten versorgen. Genau dies aber hat die
Die Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Notarztindikationskatalog des zuständigen Ministeriums hat nach 1994 zu einem Anstieg der Notarzteinsätze um ca. 80 % geführt. Allerdings gibt es in ca. 46 % aller Notarzteinsätze, zumindest im Nachhinein betrachtet, keinerlei Indikation für den Einsatz eines Notarztes.
Wenn es so wäre, dass für jeden Patienten immer ein Notarzt zur Verfügung stünde, dann könnte man von einer zwar teuren aber klaren Regelung sprechen. Der Notarzt macht die Medizin und der Rettungsassistent ist sein weisungsgebundener Gehilfe.“
In der Praxis gibt es aber keine klare Regelung, denn in den Fällen, in denen der Arzt nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, hat der Rettungsassistent dem Patienten gegenüber eine Garantenpflicht. Dann muss er medizinisch tätig werden, weil er das ja gelernt hat. Da es in Rheinland-Pfalz große ländliche Regionen gibt, in denen der Notarztdienst mittlerweile völlig zusammengebrochen ist, hängt Leib und Leben der Notfallpatienten immer öfter vom medizinischen Handeln der Rettungsassistenten ab.
Derzeit haben wir also eine höchst paradoxe Situation. Dort wo der Notarztdienst noch gesichert ist, sollen die Rettungsassistenten gefälligst die Finger von der Medizin lassen
Dort aber wo keine Notärzte mehr zur Verfügung stehen, müssen sie medizinisch tätig werden, weil sie eine Garantenpflicht gegenüber dem Patienten haben. (Strafandrohung wegen Körperverletzung oder gar Tötung durch Unterlassen) Sich vor diesem Hintergrund als Rettungsassistent richtig zu verhalten ist kaum noch möglich.
Diese Situation ist völlig unerträglich und nicht hinnehmbar.
Auch das haben wir weder verdient, noch müssen wir uns das bieten lassen.
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten leisten qualifizierte Arbeit und müssen nicht mit gesenktem Haupt umher laufen. Im Gegenteil: Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall, in dem ein Patient durch das Handeln eines Rettungsassistenten zu Schaden gekommen ist.
Wir sind die Berufsgruppe, die den Rettungsdienst zuverlässig
Wir sind immer da und fast immer die ersten an jedem Notfallort.
Wir gewährleisten eine adäquate Versorgung der Patienten, auch dann, wenn kein
Wir kennen unser Einsatzgebiet und dessen Strukturen, auch die medizinische Infrastruktur der Region in der wir arbeiten, was man von den Notärzten, die fast immer ortsfremd sind, nicht sagen kann.
Wir verstehen etwas von Logistik, von Einsatzstrategie und von der Kommunikationsstruktur der Gefahrenabwehr,
denn
wir machen diese Arbeit hauptberuflich, jeden Tag und nicht nur nebenbei.
Wir stellen ehrenamtlich und in unserer Freizeit, nahezu 100 %, aller Organisatorischen Leiter
Wir organisieren in den Rettungsleitstellen mit äußerst geringer Planstellenausstattung, den gesamten Rettungsdienst so, dass selbst bei knappen Ressourcen jeder Notfallpatient rechtzeitig versorgt wird und die unvermeidlichen Wartezeiten im Krankentransport keine schädlichen Konsequenzen für die Patienten haben. Dies geschieht im Übrigen (noch ?) ohne jede ärztliche Mitwirkung.
Wir sind weder austauschbar, noch ersetzbar, denn ohne hauptberufliche Rettungsassistenten gibt es keinen Rettungsdienst.
Unser Problem ist, dass man uns nicht wahrnimmt, weil wir uns nicht bemerkbar machen. Es ist aber höchste Zeit, dass wir das tun, denn die Einzigen, die bewirken können, dass sich unsere Situation verbessert, sind wir selbst. Das einzige, was wir brauchen, um dabei Erfolg zu haben, ist Solidarität. Wir müssen mit einer Stimme sprechen. Wenn wir das tun, können unsere berechtigten Wünsche nicht ignoriert werden, denn – man kann es nicht oft genug sagen - ohne uns gibt es keinen Rettungsdienst.
Der erste Schritt in diese Richtung sollte nach unserer Auffassung ein Gespräch mit der Landesregierung, hier speziell mit dem Minister des Innern sein, dem wir unsere Wünsche vortragen wollen.
Dies hat allerdings nur dann Sinn, wenn wir deutlich machen können, dass alle Mitglieder der Berufsgruppe hinter unseren Forderungen stehen.
Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass jede Kollegin und jeder Kollege den folgenden Forderungskatalog unterschreibt:
Die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in Rheinland-Pfalz bitten die Landesregierung, sich für die Umsetzung der folgenden Wünsche ihrer Berufsgruppe einzusetzen:
Wir wollen endlich eine dreijährige Berufsausbildung.
Wir wollen, dass unsere Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten, von der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Wir wollen für unsere Arbeit ein definiertes Aufgabengebiet und keine schwammige Notkompetenz.
Wir wollen Rechtssicherheit bei unserer Arbeit.
Wir wollen, dass der Rettungsdienst Strukturen und Aufstiegsmöglichkeiten erhält, die den Beruf attraktiv machen und Perspektiven bieten.
Vielleicht können wir dann den einen oder anderen qualifizierten und engagierten jungen Menschen in diesem Beruf halten.
Wir wollen eine Führungsstruktur, wie sie in jedem anderen Bereich der Gefahrenabwehr selbstverständlich ist.
Wir wollen, dass unser Sachverstand bei der Planung, der Kontrolle, der Organisation und bei der Führung des Rettungsdienstes, genauso wie der ärztliche Sachverstand, angemessen berücksichtigt wird.
Was in jedem Krankenhaus selbstverständlich ist, dass das Direktorium gleichberechtigt aus dem ärztlichen Direktor, dem kaufmännischen Leiter und dem Pflegedirektor besteht, muss entsprechend auch im Rettungsdienst umgesetzt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die wichtigste und zahlenmäßig größte Berufsgruppe in diesem Gefüge überhaupt nicht repräsentiert ist.
Wir wollen, dass in Zukunft keine Entscheidung, die den Rettungsdienst betrifft, ohne Mitwirkung von Rettungsassistenten zustande kommt.
Wir wollen, dass alles politisch Mögliche getan wird, um zu verhindern, dass Rettungsdienst und qualifizierter Krankentransport ausgeschrieben und auf dem freien Markt verschachert werden, denn wir sind der Auffassung dass private Profitinteressen in der Gefahrenabwehr nichts zu suchen haben und das die Übertragung dieser Leistungen für jeweils fünf Jahre an den billigsten Anbieter, zwangsläufig der Tod für die Qualität und die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes sein muss.
Klaus Weller
Karl-Heinz Groß
ver.di Fachbereich 03 Vorsitzender
Landesfachgruppe Rettungsdienst