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Die Abbiegekompetenz           

„Ein Verkehrsdezernent wollte den Verkehrsfluss in seinem Land verbessern und fand, dass rote Ampeln in erheblichem Maß zu Verzögerungen führten. Eigentlich, so dachte er, nutzt es keinem, wenn ein Fahrzeug nur deshalb nicht nach rechts abbiegt, weil der Fahrer das nicht darf. Also verfügte er, dass alle Verkehrsteilnehmer eine verpflichtende Fortbildung zum Rechtsabbiegen an roten Ampeln erhalten sollten. Im Laufe der Zeit werde sich schon zeigen, dass dadurch verkehrsstrategischer Schaden abgewendet werden und in Einzelfällen sogar nur dadurch der Verkehr am Leben gehalten werden könne. Da ihm bewusst war, dass es sich beim Überfahren einer roten Ampel um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelte und er darüber hinaus ein hohes Gefahrenpotential erkannte, sollten alle Verkehrsteilnehmer ihr erlerntes Können in einer jährlichen Prüfung nachweisen und so die „Abbiegekompetenz" erwerben.

Noch während der ersten Fortbildungsveranstaltung mehrten sich Gerüchte unter den Verkehrsteilnehmern, wer nicht an der Fortbildung teilnähme oder die Prüfung nicht bestehe, müsse sich ein kleineres Auto zulegen oder erhalte ein Fahrverbot oder dürfe nur noch geradeaus fahren. Manche fürchteten, dass sie nun zum Abbiegen an roten Ampeln verpflichtet seien und machten sich Sorgen um die Konsequenzen eines von ihnen beim unerlaubten Abbiegen verursachten Unfalls. Andere fragten sich auf welchen rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen diese neue Pflicht basierte. Einige stellten letztlich fest, dass es ohnehin zuerst einer Beschreibung der Rechte und Pflichten des Verkehrsteilnehmers unter anderem beim Abbiegen bedürfe.

Da wies ein unbedeutender Autofahrer darauf hin, dass doch an geeigneten Ampeln kleine schwarze Tafeln mit grünem Pfeil angebracht seien, die das Abbiegen unter Wahrung von Sicherheit und Ordnung erlaubten. Hier könne jeder Einzelne entscheiden, ob er stehen bleiben oder auf eigene Verantwortung abbiegen wolle. In diesem Fall sei zumindest sichergestellt, dass er im Sinne der Straßenverkehrsordnung keine Ordnungswidrigkeit begehe. Die Schuld eines aus dem Abbiegen entstandenen Unfalls träfe ohnehin den Abbiegenden selbst, auch wenn er noch so viele Prüfungen bestanden habe. Letztlich sei es sogar viel wahrscheinlicher sich des Begehens durch Unterlassen strafbar zu machen, wenn man beispielsweise an einer roten Ampel stehe und ein Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr mit eingeschaltetem blauem Blinklicht und Martinshorn Wegerecht einfordere und man nicht …"

Schweißgebadet schreckte der unbedeutende Rettungsassistent aus seinem Alptraum auf. Sein Wecker schellte. Er ging ins Bad, duschte und fuhr nach dem Frühstück in Richtung Dienst. An jeder roten Ampel amüsierte er sich über den albernen Traum. Als er allerdings mit dem Rettungswagen zu seinem ersten Notfalleinsatz an diesem Morgen startete, dachte er längst nicht mehr daran. Mit der mutmaßlichen Einwilligung des bewusstlosen Patienten und unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel beging er sachgerecht mehrere Körperverletzungen, ergriff fachgerecht ärztliche Maßnahmen und konnte so bis zum Eintreffen des Notarztes an der Einsatzstelle schweren gesundheitlichen Schaden abwenden und dem Patienten das Leben retten. Ihm war bewusst, dass keine Prüfung der Welt ihn von der Verantwortung für sein Handeln würde befreien können.

Anmerkung: Dies ist eine Parabel.